Fischer und
Steuerinformation für August 2017
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Rund zwei Monate vor der Bundestagswahl ist der Steuergesetzgeber noch einmal aktiv geworden und hat drei interessante Gesetze verabschiedet. Hierin geht es u. a. um die Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen. Zudem wurde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich verankert.

Darüber hinaus ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein häusliches Arbeitszimmer setzt zwar voraus, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es aber unerheblich, ob ein Arbeitszimmer für die Tätigkeit auch erforderlich ist.
  • Bei der vollständigen Erneuerung einer Einbauküche können Vermieter die Aufwendungen für die Spüle und den Herd nicht mehr sofort als Werbungskosten abziehen. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten über zehn Jahre abzuschreiben. Allerdings gibt es hier nun eine Übergangsregelung. Denn die Finanzverwaltung gestattet bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 weiter den Sofortabzug.
  • Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für ein Geschenk an Geschäftsfreunde unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot. Dies gilt, soweit der Wert des Geschenks zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 EUR übersteigt. Mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte die Pauschalierungsmöglichkeit weiter an Attraktivität eingebüßt haben.
  • Die Abwicklung der sogenannten Bauträgerfälle ist derzeit eines der meist diskutierten Themen im Umsatzsteuerrecht. Durch eine aktuelle Entscheidung dürfte der Bundesfinanzhof nun den gordischen Knoten in den meisten Fällen durchschlagen haben. Denn nach seiner Sichtweise kann eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann zu seinem Nachteil geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber dem Leistungsempfänger zusteht.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Steuergesetzgeber (mal wieder) in seine Schranken verwiesen. Diesmal ging es um Kapitalgesellschaften und den anteiligen Verlustuntergang bei schädlichem Beteiligungserwerb. Da diese Regelung verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber nun bis zum 31.12.2018 rückwirkend eine Neuregelung treffen.
  • Pensionszusagen sind ein beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel, das aber auch sehr konfliktanfällig ist. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Prüfung der Überversorgung bestätigt und genau erläutert.
  • Der Bundesfinanzhof hat das gewinnneutrale Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erleichtert. Danach sind die stillen Reserven nicht aufzudecken, wenn ein Gesellschafter gegen Sachwertabfindung ausscheidet und diese Abfindung in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht. 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation zum Download

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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Fischer
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
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Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557
Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein
Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer

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