Grundsteuerreform. Wir unterstützen Sie dabei!


Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber zur Festsetzung neuer Grundsteuerwerte. Im Zuge dieser Grundsteuerreform müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 gesonderte Steuererklärungen zur Wertermittlung ihrer Grundbesitzeinheiten einreichen. Die genauen Hintergründe erläutern wir in den FAQ.

Gerne begleiten wir Sie bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung im Zusammenhang mit der Reform. Dazu merken wir unmittelbar Ihr Beratungsmandat vor. Lassen Sie uns bitte nachfolgende Infos zukommen, wir kümmern uns um alles Weitere:


Art und Anzahl der Grundstücke


Sie haben Fragen?

Unser eigens hierfür gegründetes Expertenteam 
steht Ihnen gerne Rede und Antwort:

Telefon: 09174/9779-0
E-Mail: grundsteuer(at)fischer-und.de

 

Tanja Brandl Steuerberater
Barbara Massopust Steuerberaterin
Florian Teubl Steuerassistent

FAQ:

Wen betrifft die Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform betrifft rund 36 Millionen „wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes“ in Deutschland und damit alle Grundstückseigentümer, auch Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Empfehlen Sie uns daher gerne an Ihre Geschäftspartner und Freunde, die Familie oder auch Ihre Belegschaft weiter.

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Die für die Berechnung genutzten Einheitswerte wurden jedoch über mehrere Jahrzehnte hinweg nicht aktualisiert. Daher verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. 

Was wird abgefragt?

Anzugeben sind folgende Daten:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Auf Grundlage der Steuererklärungen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neue Grundsteuerwerte festgesetzt werden. Das alte Grundsteuerrecht bleibt de facto bis 31. Dezember 2024 in Kraft.